Häufige Fragen
Läuft die Beratung auf Deutsch?
Nein. Beratung, Korrektur und Rückmeldung laufen auf Englisch. Fragen kannst du auf Deutsch stellen, und wir antworten auf Deutsch, wenn du möchtest. Eine Telefonberatung auf Deutsch bieten wir nicht an.
Deine Bewerbung wird auf Englisch geschrieben und von englischsprachigen Zulassungskommissionen gelesen. Eine Korrektur von jemandem, der auf Englisch arbeitet, ist genau das, was ein englischsprachiger Studiengang verlangt.
Schreibt ihr meinen Text für mich?
Nein. Wir korrigieren Zeile für Zeile, was du geschrieben hast, und erklären jede Änderung. Zulassungskommissionen erkennen fremdgeschriebene Texte, und spätestens im Auswahlgespräch fällt es auf. Auch für die Rückmeldung selbst nutzen wir keine KI.
Ich bin noch nicht 18. Kann ich bestellen?
Der Vertrag muss von einer erziehungsberechtigten Person geschlossen werden. Nach deutschem Recht sind Verträge Minderjähriger ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertretung schwebend unwirksam — deshalb fragen wir im Bestellformular ausdrücklich danach. Praktisch: Ein Elternteil bestellt und bezahlt, du machst die Arbeit mit uns.
Kann ich widerrufen?
Ja, 14 Tage lang, ohne Angabe von Gründen. Weil die meisten Fristen keine 14 Tage Wartezeit erlauben, fragen wir bei der Bestellung, ob wir sofort anfangen sollen. Sagst du ja, verlierst du dein Widerrufsrecht in dem Moment, in dem die Leistung vollständig erbracht ist. Widerrufst du davor, zahlst du anteilig für das, was schon gemacht wurde. Die vollständige Belehrung steht in der Widerrufsbelehrung.
Warum steht auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer?
Weil der Anbieter litauischer Kleinunternehmer ist. Bei persönlich erbrachten Beratungs- und Korrekturleistungen liegt der Leistungsort beim Anbieter, also in Litauen, und unterhalb der litauischen Kleinunternehmergrenze wird keine Umsatzsteuer erhoben. Der angezeigte Preis ist der Gesamtpreis; es kommt nichts dazu.
Helft ihr beim Visum?
Nein, und wir dürfen es auch nicht. Beratung zum Aufenthaltsrecht ist in Deutschland Rechtsberatung und Rechtsanwält:innen vorbehalten. Für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige stellt sich die Frage bei einem Studium innerhalb der EU ohnehin nicht. Wer von außerhalb kommt: Wir verweisen kostenlos an zugelassene Stellen und bekommen dafür kein Geld.
Garantiert ihr einen Studienplatz?
Nein. Wer das garantiert, verkauft dir etwas, das er nicht kontrollieren kann. Wir kontrollieren, wie viele gute Bewerbungen rausgehen, wie gut sie geschrieben sind und dass jede Frist gehalten wird.
Warum kostet das weniger als bei einer deutschen Studienberatung?
Weil ein großer Teil dessen, was dort verkauft wird, Information ist: Fristen, Obergrenzen, was eine Auswahlrunde verlangt. Diese Information steht bei uns kostenlos auf der Fristenseite. Bezahlt wird die Arbeit am Text und die Strategie darüber, wo sich eine Bewerbung überhaupt lohnt. Vieles im deutschsprachigen Raum ist außerdem veraltet: Das UCAS Personal Statement wird dort weiterhin als ein einziger Aufsatz beschrieben. Dieses Format gibt es nicht mehr. Wir haben uns nach den Regeln beworben, die jetzt gelten.
Gilt das auch für Österreich und die Schweiz?
Ja. Die Arbeit ist identisch, denn maßgeblich ist die EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz. Österreichische und Schweizer Staatsangehörige zahlen in den Niederlanden dieselbe gesetzliche Studiengebühr von 2.694 € und studieren in Dänemark, Schweden und Finnland genauso gebührenfrei. Abgerechnet wird in Euro.
Wie viele nehmt ihr an?
Sechs Portfolio-Plätze für den Zyklus 2027. Neue Plätze schließen am 1. Dezember 2026. Eine Person macht diese Arbeit, und jedes Portfolio läuft bis zur dänischen Frist im März. Wir sagen im September lieber ab, als im Januar eine Frist zu reißen.
Meine Frage steht hier nicht
Stell sie hier oder schreib an vytis@limeadmissions.com. Ein Mensch antwortet, meist innerhalb von 12 Stunden.